Steuerliche Freibeträge

Die ursprünglich geplanten Änderungen der Erbschafts- und Schenkungssteuer wurden von der Bundesregierung trotz erheblichen Widerstandes der Länder zunächst ausgesetzt - voraussichtlich für die Dauer von zwei Jahren. Aufgeschoben heißt nicht aufgehoben: Eine Besteuerung von Immobilien i.H.v. ca. 80 % des Verkehrswertes wird in Zukunft zu erwarten sein. Wer sich daher ohne hin mit dem Gedanken trägt, Grundbesitz zu Lebzeiten zu übertragen, sollte die Möglichkeiten der jetzt noch geltenden Besteuerung nach dem Ertragswert nutzen.