Was muß eine Vorsorgevollmacht enthalten?
Im Rahmen der Vertretung mit Vermögensangelegenheiten sind folgende Positionen zu beachten:- Die Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten.
- Die Entgegennahme von Zahlungen und die Vertretung in allen Geldgeschäften einschl. der Eröffnung, Schließung und Verfügung über Konten jeder Art (der Bevollmächtigte sollte darüber hinaus mit einer speziellen Bankvollmacht ausgestattet sein, entsprechende Formulare halten die Banken bereit).
- Die Ausübung von Gesellschafterrechten nebst der Teilnahme an Versammlungen und die Stimmrechtsausübung (evtl. auch die Vertretung als Wohnungseigentümer in der WEG-Versammmlung).
- Die Anerkennung oder Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen sowie die Annahme oder Ausschlagung von Erbschaften (die Vollmacht darf sich jedoch nicht auf die eigenen Verfügungen von Todes wegen erstrecken).
- Die Vertretung in allen Rentenangelegenheiten.
- Die Ermächtigung, Verbindlichkeiten einzugehen oder abzulösen.
- Die Durchführung von Rechtsstreitigkeiten in Namen des Vollmachtgebers einschl. der Bestellung eines Rechtsanwalts.
- Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis, z.B. Kündigung oder Aufhebung von Mietverträgen, Verträgen über die Heimunterbringung sowie Pflege- und Behandlungsverträgen.
- Die Vertretung in Wohnsitz- und Wohnangelegenheiten.
- Die Befugnis, die Post in Empfang zu nehmen und zu öffnen.
Es empfiehlt sich außerdem, den behandelnden Arzt und den Hausarzt zu benennen, desweiteren sollte angegeben werden, welche Medikamente eingenommen werden und evtl. bestehende Vorerkrankungen.
Die Vollmacht sollte in mindestens drei Originalexemplaren existieren. Eines behalten Sie selbst und sollten dieses bei Krankenhausbesuchen mit sich führen. Eines erhält der Bevollmächtigte, ein weiteres ist ggfs. beim behandelnden Arzt oder beim Hausarzt zu hinterlegen. Bei der Deutschen Notarkammer in Berlin wird außerdem ein so genanntes Vorsorgeregister geführt. Auch hier kann eine Hinterlegung erfolgen.
Die ab 01.09.2009 geltende gesetzliche Neuregelung stellt die bisher bereits vorliegenden Patientenverfügungen - ca. 9 Millionen – nicht in Frage. Ärzte und Krankenhäuser müssen sich künftig an die Vorgaben einer Patientenverfügung halten, der Patientenwille ist zu beachten.
Zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht berate ich Sie gerne. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter Tel. 0721 / 26956 oder nehmen Sie hier Kontakt auf.

