Neues Unterhaltsrecht

Das neue Unterhaltsrecht wird voraussichtlich am 01.01.2008 in Kraft treten. Kern der Neuregelung sind folgende Positionen:

Rangfolge:
Minderjährige Kinder haben Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten, sie gehen also auch dem Unterhaltsanspruch des Ehegatten vor. Kinder aus verschiedenen Ehen und aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften werden gleichgestellt.

Im zweiten Rang stehen Elternteile, die Kinder betreuen, wobei es gleichgültig ist, ob es sich um einen geschiedenen Elternteil oder um einen nicht verheirateten Elternteil handelt. Ehegatten aus einer längeren Ehe mit Kindern werden besser gestellt als Ehegatten aus kurzer Ehe ohne Kinder.

Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen, haben Anspruch auf Betreuungsunterhalt für die Dauer von 3 Jahren, unabhängig davon, ob es sich um eheliche Kinder handelt oder ob die Eltern nicht miteinander verheiratet waren.

Befristung:
Die früher gewährte "Lebensstandardgarantie" entfällt, der Grundsatz der nachehelichen Eigenverantwortung wird hervorgehoben, die Aufnahme bzw. die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit wird früher und in größerem Umfang erwartet. Wann die Erwerbsverpflichtung entsteht, richtet sich danach, welche Betreuungsmöglichkeiten bestehen.

Altfälle:
Auch hierauf erstrecken sich die Änderungen, allerdings unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten.