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Neue Entscheidung des BGH zu den Kindergartenbeiträgen
nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26.11.2008, Az.: XII ZR 65/08 wurde nunmehr höchst richterlich klargestellt, dass Kindergartenbeiträge oder Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes in eine kindgerechten Einrichtung nicht im Tabellenunterhalt enthalten sind, d.h. in den Beträgen, die z.B. in der Düsseldorfer Tabelle genannt sind.
Eingestellt am 06.07.2009 von W.Theissen
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